Ihr Partner für gewerblichen Rechtsschutz, Medienrecht und Presserecht
Als spezialisierter Anwalt für Medienrecht in Deutschland biete ich seit 2018 hochspezialisierte Unterstützung. Ich berate als Rechtsanwalt im Wirtschaftsrecht, Presserecht und Internetrecht und vertrete Ihre Interessen nicht nur in Berlin, sondern in ganz Deutschland. Mein Schwerpunkt liegt im digitalen Bereich: Marken, Inhalte, Plattformen und Verträge im Netz. Und ich arbeite selbst digital: Besprechung per Video, elektronische Akte, Unterschrift per E-Signatur, wo das rechtlich möglich ist.
Rechtsgebiete
Als spezialisierter Anwalt für Medienrecht in Deutschland biete ich seit 2018 hochspezialisierte Unterstützung. Ich berate als Rechtsanwalt im Wirtschaftsrecht, Presserecht und Internetrecht. Dabei vertrete ich Sie nicht nur lokal in Berlin, sondern nehme Ihre Interessen als Anwalt im Medienrecht in ganz Deutschland wahr. Meine Leistung konzentriert sich insbesondere auf die folgenden Bereiche:
Markenrecht
Ich berate in allen Fragen des deutschen und europäischen Markenrechts, angefangen mit der Markenanmeldung.
Urheberrecht
Ich berate Sie bei allen urheberrechtlichen Fragestellungen, vertraglicher und prozessualer Art.
Wettbewerbsrecht
Ich helfe Ihnen bei wettbewerbsrechtlichen Fragen und vertrete Sie gegenüber Wettbewerbern und Wettbewerbsvereinen.
Äußerungs- und Medienrecht
Ich berate und vertrete Sie umfassend in allen Angelegenheiten des Medien-, Presse-, Äußerungs- und Persönlichkeitsrechts.
Soziale Medien
Ihr Account wurde gesperrt? Ihre Rechte werden auf Social-Media-Plattformen verletzt? Ich helfe bei der Beseitigung.
Vertragsrecht
Ich erstelle auf Ihren Fall angepasste Verträge und überprüfe auf Wunsch auch bestehendes Vertragswerk.
Arbeitsrecht
Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: Ich berate Sie unter allen arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten.
Allgemeines Zivilrecht
Im Übrigen berate ich auch in allen weiteren Fragen des Zivilrechts, insbesondere mit Bezug zum Internet.
Prozessrecht
Ein Gerichtsverfahren lässt sich nicht immer vermeiden. Ich mache es für Sie so angenehm wie möglich.
Sie können Ihre Angelegenheit keinem der genannten Gebiete zuordnen?
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir einfach. Für Sie finde ich eine Lösung.
Über mich
Seit 2018 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. Ich habe in Freiburg, Madrid und Berlin studiert. In Berlin habe ich auch mein Referendariat absolviert, unter anderem bei einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und bei Google. Vor und während meiner Ausbildung war ich in internationalen Großkanzleien sowie einer Boutique im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes beschäftigt. Ebenso habe ich mit einer presse- und medienrechtlichen Boutique zusammengearbeitet.
Aktuell bin ich ebenfalls als Inhouse Counsel bei einem Unternehmen beschäftigt. Mein Kanzleisitz ist in Berlin. Ich vertrete Sie aber bundesweit.
Meine Mandate drehen sich fast immer um digitale Themen: Marken und Inhalte im Netz, Plattformen und Bewertungsportale, Verträge für Online-Geschäftsmodelle. Entsprechend arbeite ich: Besprechungen per Video, Akten elektronisch, Unterschriften per E-Signatur, kurze Wege statt Papier. Auf Papier und Original greife ich nur zurück, wo das Gesetz die Schriftform verlangt oder die Gegenseite auf einem Original besteht.
International clients: I offer services as a specialized media law attorney in Germany. If you need a lawyer for media law or copyright litigation in Berlin or nationwide, feel free to contact me. I provide full legal representation in English. English version
Auf einen Blick
Studium
Rechtswissenschaften in Freiburg, Madrid und Berlin
Zulassung
Rechtsanwalt seit 2018, eigene Kanzlei in Berlin
Schwerpunkte
Gewerblicher Rechtsschutz, Medien- und Internetrecht, digitale Geschäftsmodelle
Sprachen
Deutsch und Englisch, auch für Mandanten im Ausland
So arbeite ich
Drei Schritte vom ersten Kontakt bis zum Mandat. Sie wissen jederzeit, was als Nächstes passiert und was es kostet.
Erstkontakt
Sie schildern Ihr Anliegen per Formular, E-Mail oder Telefon, Unterlagen gern als PDF oder Foto. Fristen nennen Sie bitte gleich mit, etwa das Datum einer Abmahnung oder Kündigung. Ich melde mich in der Regel am selben oder nächsten Werktag.
Ersteinschätzung
Im Gespräch kläre ich mit Ihnen Sachverhalt, Ziel und Erfolgsaussichten. Sie erfahren, welche Schritte sinnvoll sind, welche nicht, und was sie kosten. Wie abgerechnet wird, legen wir danach gemeinsam fest, bevor die Arbeit beginnt.
Mandat
Vollmacht und Vereinbarung unterschreiben Sie elektronisch, soweit rechtlich zulässig; eine Unterschrift auf Papier brauche ich nur, wenn das Gesetz die Schriftform vorschreibt oder die Gegenseite auf einem Original besteht. Dann übernehme ich. Ich halte die Fristen im Blick, verhandle, schreibe und vertrete Sie vor Gericht. Sie hören von mir, sobald es etwas Neues gibt; bei Fragen zwischendurch erreichen Sie mich jederzeit.
Vergütung
Je nach Sach- und Rechtslage nach den gesetzlichen Gebühren des RVG, über eine Vergütungsvereinbarung (Stundensatz oder Pauschale) oder, soweit das Gesetz es zulässt (§ 4a RVG), über ein Erfolgshonorar. Das legen wir nach dem Erstgespräch gemeinsam fest, damit es für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist. Vor Gericht dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden.
Rechtsschutzversicherung
Deckungsanfrage und Abrechnung mit Ihrer Versicherung übernehme ich, wenn Sie das wünschen.
Vertraulichkeit
Für alles, was Sie mir anvertrauen, gilt die anwaltliche Verschwiegenheit. Für den Erstkontakt genügt eine kurze Schilderung, Einzelheiten besprechen wir persönlich.
Vier Situationen, in denen Sie schnell Antworten brauchen
Was Sie in den ersten Tagen tun sollten, was es kostet und wie ich vorgehe. Jeweils auf einer Seite.
Abmahnung erhalten: Was Sie jetzt tun sollten
Frist, Unterlassungserklärung, Kosten und warum Sie nichts unverändert unterschreiben sollten.
Weiterlesen → PlattformenAccount gesperrt: Ihre Rechte gegenüber Instagram, TikTok, Google & Co.
Begründungspflicht, Beschwerdeverfahren und Eilverfahren nach dem Digital Services Act.
Weiterlesen → MarkenrechtMarke anmelden: Ablauf, Kosten und die häufigsten Fehler
Recherche, Klassen, Amtsgebühren beim DPMA und EUIPO, Widerspruchsfrist.
Weiterlesen → ÄußerungsrechtNegative Bewertung oder falsche Berichterstattung
Tatsache oder Meinung, Prüfverfahren der Portale, Gegendarstellung und Unterlassung.
Weiterlesen →Fragen, die mir oft gestellt werden
Kurze Antworten zur ersten Orientierung. Für Ihren konkreten Fall sprechen wir persönlich.
Was kostet ein erstes Gespräch?
Ein kurzes Erstgespräch zur Einordnung Ihres Anliegens ist unverbindlich. Danach besprechen wir offen, welche Schritte sinnvoll sind und was sie kosten. Wie abgerechnet wird, hängt von der Sach- und Rechtslage ab: nach den gesetzlichen Gebühren des RVG, über eine Vergütungsvereinbarung (Stundensatz oder Pauschale) oder, soweit das Gesetz es zulässt (§ 4a RVG), über ein Erfolgshonorar. Das legen wir nach dem Erstgespräch gemeinsam fest, damit das Vorgehen für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist. In gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden.
Ich habe eine Abmahnung erhalten. Was soll ich tun?
Meine unverbindliche Empfehlung: nichts voreilig unterschreiben und zuerst die Frist notieren. Die Fristen sind oft kurz, manchmal nur 24 bis 48 Stunden, selten mehr als eine Woche. Der Gesetzgeber hat nachgebessert (§ 97a UrhG, § 13 UWG), früher war das Abmahnwesen ein größeres Problem. Trotzdem sind die beigefügten Unterlassungserklärungen beim Umfang der Pflicht und bei der Kostenübernahme häufig weiter gefasst, als es rechtlich geschuldet wäre. Schicken Sie mir die Abmahnung als PDF oder Foto, ich prüfe Berechtigung, Höhe und Erklärung und sage Ihnen, ob und wie Sie reagieren sollten. Für Eilsachen bin ich kurzfristig erreichbar. Mehr dazu
Mein Account bei Instagram, TikTok oder Google wurde gesperrt. Können Sie helfen?
Ja. Das gilt für Social-Media-Konten ebenso wie für Amazon-, eBay- oder Google-Ads-Konten und für Spieleaccounts, etwa PlayStation Network, Xbox, Steam, EA, Epic Games, Nintendo oder Mobile Games wie Clash of Clans. Plattformen müssen Sperrungen begründen und ein Beschwerdeverfahren anbieten (Digital Services Act); daneben greift das Vertragsrecht. Ich setze das für Sie durch, notfalls gerichtlich. Wichtig sind Screenshots der Sperrmitteilung und der Zeitpunkt. Mehr dazu
Wie melde ich eine Marke an und was kostet das?
Vor der Anmeldung steht eine Recherche, ob die Marke frei ist. Die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt kostet ab 290 Euro Amtsgebühr für drei Klassen, beim EU-Amt EUIPO ab 850 Euro. Mein Honorar richtet sich nach dem Aufwand: nur Anmeldung, zusätzlich Recherche oder auch die Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Den Betrag nenne ich Ihnen vorab. Mehr dazu
Vertreten Sie auch außerhalb Berlins?
Ja, bundesweit vor allen Gerichten: Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und Arbeitsgerichte, außerdem vor dem DPMA, dem EUIPO und dem Bundespatentgericht. Vor dem Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang, eine Vertretung kann dort dennoch sinnvoll sein, etwa bei Eilverfahren oder streitigem Sachverhalt. Besprechungen führe ich per Telefon oder Video; die meisten Mandate laufen ohne persönlichen Termin.
Beraten Sie auf Englisch?
Yes. I advise and represent international clients in English. For more information please see also my English version of this site.
Kontaktieren Sie mich
Sie benötigen rechtlichen Rat? Ob Privatperson, Start-up oder Mittelstand: Ich helfe Ihnen gerne. Schnell und zuverlässig wird Ihr Anliegen bearbeitet und eine individuelle Strategie entwickelt. Fragen Sie gerne jetzt unverbindlich an. Ich berate und vertrete Sie bundesweit.
Telefon
+49 30 22494512Kanzleisitz
Am Schlachtensee 128
14129 Berlin
Erreichbarkeit
Mo–Fr 9:00–18:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung, auch per Video
Eilsachen (einstweilige Verfügung, Abmahnung mit kurzer Frist): kurzfristig erreichbar, bitte im Betreff „Eilt" vermerken
Telefax
+49 30 22327593
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